Teilnahmebedingungen Dorftrödel Oberdrees
- Der Ortsausschuss Oberdrees übernimmt die Schirmherrschaft über den Oberdreeser Dorftrödel. Die Organisation, Vor- und Nachbereitung wird von Frau Michaela Heck, Oberdreeser Straße 60, Telefon: 02226 / 7318 sowie von Frau Evelin Schaaser, Aegidiusstraße 9, Telefon: 02226 / 5621 übernommen. Die Anmeldung findet am Samstag, 03. Juni 2023 zwischen 10 bis 13 Uhr im Vorraum der Ludwig-Fett-Halle statt. Eine Online-Anmeldung im Internet ist nicht möglich.
- Der Kostenbeitrag für den Oberdreeser Dorftrödel beträgt 5,00 € pro Verkaufsstand pro Haushalt. Sammelanmeldungen mehrerer Teilnehmer*innen an einem Verkaufsstand sind nicht gestattet. Der Kostenbeitrag wird an die Organisatorinnen entrichtet. Diese finanzieren damit die Kosten für Werbung, Anmeldegebühren und sonstige eventuell entstehenden administrative Aufwendungen, die für die Durchführung des Dorftrödels entstehen. Eventuelle Überschüsse fließen dem Ortsausschuss Oberdrees zu. Der Teilnehmerbeitrag ist direkt bei der Anmeldung zu entrichten. Als Quittung dient der untere Teil des Anmeldeformulars. Sie wird durch die Organisatorinnen nach Erhalt der Gebühr dem/der jeweiligen Teilnehmer*in ausgehändigt. Eine Erstattung des Standgeldes wegen persönlicher Gründe, Krankheitsgründen oder schlechtem Wetter ist grundsätzlich nicht möglich!
- Teilnehmen dürfen nur Oberdreeser Bürger*innen, die ihren ständigen Wohnsitz in Oberdrees haben. Dieser ist dann für die Einhaltung der Teilnahmebedingungen verantwortlich. Das Anbieten der Waren hat auf dem eigenen/gemieteten Grundstück zu erfolgen und darf zu keinen gravierenden Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrs führen.
- Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erklärt sich der Unterzeichnende damit einverstanden, dass die Lage seines Verkaufsstandes (Straße und Hausnummer) auf einem Ortsplan angegeben wird. Dieser dient als Orientierungshilfe für nicht ortskundige Besucher. Persönliche Daten werden nicht für andere Zwecke weiterverwendet.
- Eine verbindliche Anmeldung bei den Organisatorinnen ist bis spätestens zum 10. Juni 2023 erforderlich.
- Zum Verkauf zugelassen ist Trödel aller Art. Für den Trödelmarkt gilt, dass z.B. folgende Gegenstände nicht angeboten werden dürfen: Schusswaffen, explosionsgefährliche Stoffe, jugendgefährdende Medien sowie Neuware, die speziell für den Weiterverkauf angeschafft wurde.
- Jede/r Teilnehmer*in betreibt seinen Stand eigenverantwortlich und stellt sicher, dass es zu keinen Behinderungen auf den öffentlichen Flächen (Bürgersteige, Straße, etc.) vor dem Grundstück kommt.
- Nach Ende des Dorftrödels haben die Teilnehmer*innen in eigener Zuständigkeit für die Beseitigung eventuell entstandener Verunreinigungen auf öffentlichen Flächen im Bereich des jeweiligen Grundstückes zu sorgen.
- Die Organisatorinnen verpflichten sich, bei der nächsten Ortsausschusssitzung nachweisfähige Abrechnungen vorzulegen, eventuelle Überschüsse auszuhändigen und über den Verlauf zu berichten.
Das Anmeldeformular können Sie sich hier herunterladen.